Wegfall der Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen zum 23. Dezember 2025 entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen.
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